Konsistorium

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Das Konsistorium war die Institution der Kirchenleitung der lippischen Landeskirche.

Anfänge

Die Bezeichnung Konsistorium wird zuerst 1545 für einen Konvent gebraucht, nicht für eine permanente Behörde. In der Kirchenordnung von 1571 ist dann von einem ständigen Rat die Rede, der "die Pfarrer und Kirchendiener, wie auch die angestellten Superintendenten, in allen vorfallenden Sachen, die sich nicht verrichten können" beraten, unterstützen und leiten solle. Das Konsistorium werde vom Regenten sei "zur Handhabung und Vollstreckung aller angestellten christlichen Ordnungen" bestellt. Ihm sollte neben dem Kanzler einer der Superintendenten angehören.

Bis 1600 ist das Konsistorium nicht als ständiger Rat nachweisbar, sondern wurde anscheinend gelegentlich einberufen und Mitglieder entsprechend berufen.

Die Konsistorialordnung von 1600

Graf Simon VI. erließ am 15.10.1600 eine Konsistorialordnung, mit der die Lippische Landeskirche in drei Klassen geteilt und unter drei Superintendenten gestellt wurde, von denen der erste in Detmold, der zweite in Lemgo, der dritte "bei unserer Hofhaltung", d.h. in Brake, später Detmold, seinen Sitz haben sollte.

Jeder der drei Superintendenten sollte alljährlich die Kirchengemeinden seines Bezirks revidieren und über den Befund an das "Generalkonsistorium" berichten. Das bestand aus den drei Superintendenten, zwei landesherrlichen Räten, den beiden Ehekommissaren, einem Mitglied der Ritterschaft und zwei städtischen Bürgermeistern. Es versammelte sich unter dem Vorsitz des Landesherrn. Zur Kompetenz gehörten alle aus den Visitationen sich ergebenden Mängel und Streitigkeiten in den Gemeinden einschließlich der Entscheidung in Schul- und Ehesachen.

Das Generalkonsistorium wurde später auf zwei Jahressitzungen herabgesetzt und ist schließlich ganz eingegangen, wie Butterweck vermerkt: "zum Leidwesen der herrschaftlichen Nebenlinien, die darin eine Beschränkung ihrer durch das Testament Simons VI. festgelegten ... Rechte erblickten und die eine Menge von kirchlichen Kompetenzkonflikten mit dem Herrscherhause hatten".

Das einfache Konsistorium

Neben dem Generalkonsistorium stand das einfache Konsistorium, das als ständige Behörde wirkte.

Seit 1684 bearbeitete es fast allein die kirchlichen Angelegenheiten. Es bestand aus:

1837 kam ein besonderer Schulreferent hinzu, dessen Mitgliedschaft 1915 erlosch mit der Gültigkeit des Volksschulgesetzes.

1854 wurde in das Konsistorium aufgrund des Edikts vom 15.3.1854 "ein der lutherischen Konfression zugetanes Mitglied" berufen. Das lutherische Mitglied war der jeweilige Inhaber der ersten lutherischen Pfarrstelle in Detmold.

  1. von 1854-1881 Dr. Karl Friedrich Christoph Heinrichs
  2. von 1881-1911 Rudolf Engel
  3. von 1911 an Heinrich Scheumann

1876 wurde das Konsistorium durch das Personenstandsgesetz vom 1.1.1876 von Ehesachen entlastet.

1919, nach der Revolution, als Konsistorialpräsident Pustkuchen zum 1.4. sein Amt niedergelegt hatte, übernahm der Generalsuperintendent Weßel den Vorsitz, und Landgerichtsrat Berghahn trat als juristisches Mitglied in das Konsistorium ein.

Dienstgebäude

Die Diensträume des Konsistoriums befanden 1600-1604 in Schloss Brake, seitdem im Residenzschloss Detmold, bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts. Als dann am Schlossplatz das sogenannte Dikasterialgebäude errichtet wurde, zog das Konsistorium mit den anderen Zentralbehörden der Grafschaft dort ein. Nach Erbauung des Regierungsgebäudes im Jahr 1910 wurden die Diensträume in dieses verlegt. Als 1920 das Landespräsidium die Räumung des Regierungsgebäudes verlangte, kam es zu einem Prozess, infolgedessen das Konsistorium Geschäftsräume im Palais in der Hornschen Straße erhielt, d.h. dem Gebäude der Landesbibliothek. Dort zog die Behörde am 15. Mai 1924 ein. "Für den Sitzungssaal schenkte der Möbelfabrikant Begemann-Detmold einen schweren Eichentisch, während die Familie Müller gleichzeitig einen schönen Kronleuchter stiftete".

In den 30er Jahren erhielt die Behörde das Gebäude Hornsche Straße 44, die frühere Forstverwaltung, bevor sie in das Landeskirchenamt an der Leopoldstraße zog.


Literatur

  • Butterweck 1926, S. 253-255.