Handwerkskammer für Lippe

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Die Handwerkskammer für Lippe ist als 1900 als »Handwerkskammer für das Fürstenthum Lippe« ins Leben gerufen worden.

GND
Andere Namen
Vorgänger
Nachfolger
Bekannt als (Tätigkeitsfeld)
Lippe-Bezug
Beziehung zu Personen
Beziehung zu Institutionen
Wikipedia

Geschichte

Nachdem bereits 1895 in der Reichspolitik über die Einrichtung von Handwerkskammern als Interessenvertretung des Handwerks diskutiert wird, regelt die Gewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom 26. Juli 1897 die Einrichtung von Handwerkskammern.Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben. Für das Fürstentum Lippe veröffentlicht das Amtsblatt Ende 1899 ein entsprechendes Statut.Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben. Demnach hat die Handwerkskammer für Lippe ihren Sitz in Detmold und besteht aus 14 gewählten Mitgliedern aus dem Handwerk. Sie kann um zwei weitere Personen ergänzt werden, die nicht dem Handwerk angehören, aber im Gremium die gleichen Rechte haben sollen. Die Handwerkskammer soll die Interessen des Handwerks nach außen vertreten, die Ausbildung bzw. das Lehrlingswesen organisieren und überwachen


Am 11. Januar 1900 berichtet die Lippische Landes-Zeitung



Literatur

Weblinks

Status der Seite

Quelle:

11.05.2023 angelegt

Fußnoten