Aufnahmekriterien

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LippeLex ist ein wissenschaftliches Onlinelexikon, das Informationen über Personen, Orte, Bauwerke, Ereignisse etc. enthalten soll. Bei der Erarbeitung wurde mit dem Bereich "Personen" angefangen.

LippeLex ist gedacht als eine lexikographische Version einer Lippe-Normdatei und soll daher Begriffe enthalten, die im Zusammenhang mit Lippe sacherschließungswürdig sind.

Aufnahmekriterien für Personen

Wer ist in LippeLex zu finden?

LippeLex enthält biographische Informationen über Personen, die mit der Region Lippe zu tun haben bzw. vor allem gehabt haben. Diese Personen haben entweder in Lippe gelebt oder gewirkt oder haben auf andere Weise eine Beziehung zu Lippe gewonnen, z.B. indem sie über Lippe veröffentlicht haben, mit prominenten Lipper*innen Freundschaft gepflegt haben oder ähnliches. Aufgenommen sind Personen, über die überhaupt Informationen im Bestand der Lippischen Landesbibliothek vorliegen. (Diese Informationen können auch bildlicher Natur sein, wenn z.B. die Fotosammlung ein Personenporträt enthält oder ein Foto eines Torbogens, auf dem Hofbesitzer und Zimmerleute namentlich erwähnt sind.)

Bestimmte Personengruppen sind überrepräsentiert, was daran liegt, dass über diese Gruppen besonders leicht zugängliche Informationen vorliegen, die als erstes ausgewertet wurden. Viele Autorinnen und Autoren hatten die Lippischen Autorenlexika erfasst, die evangelische Geistlichkeit bis etwa 1920 wurde von den Kirchenhistorikern Butterweck und Dreves behandelt.

Keine Ruhmeshalle bedeutender Lipper*innen

Es ist keine besondere Ehre, in LippeLex aufgenommen zu sein, und es ist daher nicht untadeligen, ehrenwerten Personen vorbehalten. Entsprechend sind auch Personen vertreten, die im Nationalsozialismus zu den Tätern gehörten.

Namensform von Personen

Während die Volltextsuche in LippeLex ermöglicht, verschiedene Namensformen einer Person zu finden, sofern sie im Artikeltext notiert sind, wird der Kopf der Seite durch Normierung gebildet. Bei der Normierung stehen bibliothekarische Regeln Pate, insbesondere die RDA (»Resource Description and Access«) mit ihren Vorschriften zur Bildung der »bevorzugten Namensform« von Personen. Dies hat überdies zur Folge, dass die hier gewählte Namensform in der Regel mit der Namensform der GND übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, liegt das in den meisten Fällen daran, dass die derzeitige GND-Namensform nicht der bevorzugten Namensform nach RDA entspricht.

Grundannahmen:

  • Die bevorzugte Namensform wird in der Form Nachname, Vorname gebildet und mit den Lebensdaten (Geburtsjahr-Sterbejahr) ergänzt. Ist nur eines der Jahre bekannt, wird dieses genommen. Sind beide nicht bekannt, kann eine Wirkungszeit oder ein Wirkungsjahr angegeben werden, kenntlich am Zusatz »w«.
  • Personen, deren Lebens- oder nachweisbare Wirkungszeit vor 1500 endet, werden als mittelalterliche Personen betrachtet und unter ihrem Vornamen angesetzt.