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Umfasst historische und aktuelle Ortsbezeichnungen inkl. Flecken, Bauernschaften, Gehöften, auch Landschaften, Flur-, Forst-, Gewässernamen sowie Namen von (historischen) Verwaltungseinheiten etc.

Verwendete Kategorien zur Klassifizierung von Orten

  • Ort Verwendet zur Markierung aller historischen und aktuellen Ortsnamen

Liste der historischen zusammenfassenden Gebietskörperschaften

Liste der Ortsnamen im Kreis Lippe

Zur Benennung: Durch die verschiedenen Verwaltungs- und Gebietsreformen beziehen sich teilweise die gleichen Namen, je nach Bezugszeitpunkt, auf unterschiedliche Orte und Flächen. Beispiel: Vor der Kommunalreform von 1970 bezieht sich »Blomberg« auf die Stadt Blomberg, danach auf die Großgemeinde Blomberg mit allen Ortsteilen, oder, auch auf die Kernstadt bzw. den Ortsteil Blomberg, die die Fortsetzung der früheren Stadt ist. Als Lösung werden solche Namen mit erläuterndem Zusatz versehen.

  • Die zusammenfassenden Städte- und Gemeindenamen sind mit dem Zusatz »(Kreis Lippe)« markiert, da der Kreis Lippe erst mit der NRW-Kommunalreform entstand.
  • Die älteren Städte- und Gemeindenamen mit dem Zusatz »(Stadt)« oder »(Gemeinde)« versehen.

Früher selbständige Orte sind in der Liste als Ortsteile (gemäß der heutigen Verwaltungsgliederung) aufgeführt; Beispiel: Altendonop ist hier als Blomberg-Altendonop genannt.

Früher selbständige Orte, die heute kein eigener Ortsteil, sondern mit mehreren solcher Orte zu einem Ortsteil zusammengefasst wurden, können einen eigenen Eintrag haben. Sie sind dann mit einem Zusatz markiert, der den sie enthaltenden Ortsteil anführt. Beispiel: Pillenbruch ist heute Teil des Bad Salzuflener Ortsteils Wüsten, daher lautet der Artikel: »Pillenbruch (Bad Salzuflen-Wüsten)«.

Augustdorf

Gemeinde

  • (keine Ortsteile)

Bad Salzuflen (Kreis Lippe)

Stadt

Barntrup (Kreis Lippe)

Stadt

Blomberg (Kreis Lippe)

Stadt

Detmold (Kreis Lippe)

Dörentrup

Gemeinde

Extertal

Gemeinde

Horn-Bad Meinberg

Kalletal

Gemeinde

Lage (Kreis Lippe)

Lemgo

Leopoldshöhe (Kreis Lippe)

Gemeinde

Lügde

Oerlinghausen

Schieder-Schwalenberg

Schlangen (Kreis Lippe)

Gemeinde

Liste von Ortsnamen, die zu irgendeinem Zeitpunkt früher zu Lippe gehörten

Regeln zur Lemmabildung

Grundsätzliches Problem: Ortsbezeichnungen ändern sich über die Zeit, und die mit den gleichen Ortsnamen bezeichneten Orte ändern sich ebenfalls mit der Zeit. Bsp. "Lippe" als Gebietskörperschaft, heute Kreis, früher Freistaat, Fürstentum, Grafschaft, dazu mit unterschiedlicher jeweiliger Ausdehnung, Exklaven; zwischendurch (1949-1970) gab es außerdem die Kreise Detmold und Lemgo und keine Gebietskörperschaft.

  • Die Ortsnamen sind nach RDA gebildet. Die erste hier verwendete Gliederungsebene ist die derzeitige (2021) Verwaltungsgliederung. D.h. die 16 Städte und Gemeinden haben "einfache" Namen; ihre Ortsteile sind nach RDA alle gebildet mit Bindestrich. Bsp. Hiddesen als Ortsteil von Detmold ist Detmold-Hiddesen. Dieser Logik folgend ergäbe sich in Bad Salzuflen, wo ein Ortsteil ebenfalls "Bad Salzuflen" heißt, der Name "Bad Salzuflen-Bad Salzuflen". Die RDA sehen für Gleichnamige Geografika vor, dass man identifizierende Zusätze angeben kann, und dass als erstes die übergeordnete Verwaltungseinheit herangezogen wird. Das geht bei Bad Salzuflen nicht, daher liegt es nahe, die Art der Verwaltungseinheit zu benennen, also "Bad Salzuflen (Ortsteil)". (Wikipedia nennt den Ortsteil "Kernstadt".)
  • RDA sieht vor, dass eine neue Entität angelegt wird, wenn sich der Name ändert, allerdings nicht, wenn die Namensänderung nur die Ergänzung um einen Zusatz oder dessen Streichung ist. (Bsp. Salzuflen / Bad Salzuflen). Die "bevorzugte Form" wird dann ausgetauscht. Ebenfalls keine neue Entität, wenn sich der Status ändert, aber der geografische Name gleich bleibt; Wiesenmüllers Beispiel ist "Bayern", das als Herzogtum, Kurfürstentum, Königreich oder Freistaat trotzdem bevorzugt "Bayern" hieß. Das gälte sicher für Lippe (Grafschaft / Fürstentum / Freistaat) auch. (Aber wie würde dann dort der Homonymenzusatz lauten, der all das zusammenfasst?) D.h. früher selbständige Gebilde brauchen einen selbständigen Eintrag (Statusänderung) für die Zeit der Selbständigkeit.
  • Dies klärt jedoch nicht die Frage, wie Entitäten zu behandeln sind, wenn der Ortsname gleich ist, aber sich die Fläche ändert, also z.B. im Anschluss an die Verwaltungsreform NRW durch die Eingemeindungen die Fläche der Städte Detmold oder Lemgo. Während das für Städte wahrscheinlich zu vernachlässigen ist (die historischen Informationen können im Artikel zur aktuellen Verwaltungsebene untergebracht werden), ist das vielleicht für Ortsteile von Bedeutung.

Literatur

Nachschlagewerke

  • Preuß, Flurnamen (1893)
https://digitale-sammlungen.llb-detmold.de/llb/urn/urn:nbn:de:hbz:51:1-2197
  • Meineke, Die Ortsnamen des Kreises Lippe (2010)
https://rep.adw-goe.de/handle/11858/00-001S-0000-0023-9B08-B

Weblinks