Konventionen

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Diese Seite erläutert die in LippeLex geltenden Konventionen und Überlegungen, die erklären, in welcher Form ein Lemma abgelegt ist etc. Ein "Lemma" ist das Stichwort in einem Nachschlagewerk und im Kontext von LippeLex die Überschrift oder der Titel eines Eintrags. In vielen Fällen versteht sich die Form des Lemmas nicht von selbst; Personennamen beispielsweise können in unterschiedlichen Weisen wiedergegeben werden. Welches ist also die richtige Weise? Zu deren Feststellung bedarf es bewusster Entscheidungen.

Da LippeLex ein von Bibliothekar:innen begonnenes Projekt ist, folgt die Lemmabildung bibliothekarischen Konventionen, insbesondere die des aktuell geltenden Regelwerks der RDA.

Personen

Die Lemmata für Personen werden mit der sogenannten "bevorzugten Namensform" gebildet; bei Personen der Neuzeit (d.h. nach dem Mittelalter) in der Form "Nachname, Vorname".