Fürstentum Lippe

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Das Fürstentum Lippe ist die Gebietskörperschaft auf lippischem Gebiet der Jahre 1789 bis 1918. Es begann seine Existenz 1789 durch die »Fürstung« des Hauses zur Lippe, d.h. die Verleihung der Fürsten-Würde durch den Kaiser, und es endete 1918 mit der Abdankung des Fürsten Leopold IV. während der deutschen Revolution. Vor der Fürstung war Lippe eine Grafschaft; nach der Revolution wurde Lippe zu einem »Freistaat« als Bundesstaat im Deutschen Reich.

GND
Andere Namen Fürstentum Lippe-Detmold
Vorgänger Grafschaft Lippe
Nachfolger Freistaat Lippe
Wikipedia

Ausdehnung / Lage

Lippstadt

Seit 1811 bestand ein Vertrag mit dem Herzogtum Berg über Lippstadt, welcher die Stadt in die bergische Verwaltung eingliederte, die Samtherrschaft mit Lippe jedoch bestehen ließ. 1819 wurde dieser Vertrag zur Grundlage der Regelung mit Preußen. Lippe erhielt Steuern aus Lippstadt, und zwar nach preußischem Recht, so dass die Summe höher war als nach lippischem Recht. Dies führte zu Unzufriedenheit in Lippstadt, die schließlich 1848/49 durch einen völligen Übergang Lippstadts nach Preußen gelöst wurde. Lippe erhielt durch den Abtretungsvertrag von 1850 eine Rente. Nur die Mitbestimmungsrechte über das Lippstädter Damenstift (die seit 1445 bestanden) blieben weiter bestehen auch über 1918 hinaus.[1]

1813 wurde Alverdissen von Lippe zurückgekauft, über das bis dahin Schaumburg-Lippe und Lippe gemeinsam herrschten. Blomberg blieb zunächst weiter unter geteilter Herrschaft; erst 1838 wurde durch das Badische Ober-Hofgericht entschieden, dass Lippe über das Amt Blomberg souverän herrschen dürfe; verbliebene schaumburgische Herrschaftsrechte wurden durch ein schaumburg-lippisches Oberamt Blomberg wahrgenommen, die aber nach und nach zum »Blomberger Paragium« zusammenschmolzen. Das bestand nur noch aus Wald und Ländereien in Siekholz und Eschenbruch. Auch die Burg Blomberg war bis 1962 in Bückeburger Besitz und wurde dann an die Stadt Blomberg verkauft.

Geschichte

Die bestimmenden außenpolitischen historischen Entwicklungen der Zeit von 1789 bis 1918 für Lippe sind Anfang des 19. Jahrhunderts die Auseinandersetzung mit Napoleon und die Bewahrung von Lippes Selbständigkeit durch den Beitritt zum Rheinbund 1807 durch Fürstin Pauline.[2] Als Gegenleistung stellte Lippe ein Kontingent Rekruten in Bataillonsstärke für Napoleon, das 1808 in Spanien und 1809 in Süddeutschland eingesetzt wurde. 1812 zogen Soldaten aus Lippe mit Napoleon nach Russland. Am 29. November 1813 endete diese Phase, als Lippe Bündnisverträge mit Preußen, Österreich und Russland einging.[3] Auch mit diesem Bündnis ging die Pflicht einher, Soldaten zu stellen, die 1814 dann auch gegen Napoleon im Einsatz waren. Auf dem Wiener Kongress 1815 wurde die Souveränität Lippes bestätigt.

Die Zeit erstarkenden Bürgertums und vor- und nachmärzlicher revolutionärer Bestrebungen übersteht Lippe nach einer kurzen Blüte der Pressefreiheit ziemlich unverändert, da Leopold III. nach seinem Regierungsantritt 1853 (?) zur ständischen Verfassung zurückkehrt. Die kaum zeitgemäße Regierungsform gilt auch noch weiter nach Lippes Beitritt zum norddeutschen Bund (1866) und dann zur Gründung des deutschen Reiches (1871). Zwischen 1872 und 1876 tagt der Lippische Landtag gar nicht. Die Lösung der lippischen Verfassungskrise gelingt erst 1876 unter der konservativen Fürsten Woldemar. Mit dessen Tod beginnt 1894 der lippische Erbfolgestreit, in dem die beiden Linien Schaumburg-Lippe und Lippe-Biesterfeld um die Anerkennung ihres Erbrechts kämpfen. Der Streit endet mit dem Sieg der Biesterfelder. Grafregent Ernst erwirbt sich dabei die Zuneigung der lippischen Bevölkerung. Sein Sohn wird der letzte Fürst Lippes, Leopold IV. Seine Regentschaft endet mit der Revolution.

Kultur

Das 19. Jahrhundert ist für Lippe eine Zeit der kulturellen Blüte. Schon Fürstin Pauline gründet das Hautboisten-Korps, den Vorläufer der Hofkapelle, die dann bis 1876 existiert. Ihr Sohn Leopold II. erbaut 1825 das Lippische Hoftheater in Detmold und sorgt damit für ein regelmäßiges kulturelles Angebot in seiner Residenzstadt an einigen Monaten im Jahr.

Wirtschaft

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts beginnt sich die Industrialisierung in veränderten Produktionsbedingungen und der Neugründung von Betrieben niederzuschlagen, z.B. der Leineweberei in Oerlinghausen, oder der Holzindustrie und Möbeltischlerei. Dieser wirtschaftliche Aufschwung schreitet jedoch nur langsam voran; die Wirtschaft ist weitgehend agrarisch geprägt; viele Lipper arbeiten als Wanderarbeiter, vor allem als Wanderziegler, in den Sommermonaten außerhalb Lippes. Ein Symptom für die zögerliche Industrialisierung ist der späte Bau der Eisenbahn in Lippe.

Regierungsform

Durch Landesherrliche Verordnung vom 12. September 1853 wurde ein Fürstliches Kabinett eingerichtet, um eine Trennung »der zu Unserer persönlichen Kenntnisnahme und Beschlußfassung geeigneten Staats- und Regierungsgeschäfte« von der »Unserem Regierungs-Collegium zugewiesenen Geschäftsleitung« vorzunehmen. An das Kabinett sollten verwiesen werden »die Angelegenheiten Unseres Hauses und des Äußeren, die Landtags- und Militärsachen, die Übung des höchsten Aufsichtsrechts auf die Justiz und Polizei wie des Kirchen- und öffentlichen Unterrichtswesens, alle Anstellungsangelegenheiten der höheren Staatsdienerschaft, Recurs- und Gnadensachen«.[4] Eine Verordnung vom 30.09.1853 regelte die Ausfertigung nicht eigenhändig vom Fürsten unterzeichneter Erlasse unter der Bezeichnung "Cabinetsministerium" durch den Kabinettsvorstand (Landesverordnungen 11, S. 113). Das Kabinettsministerium bestand danach aus dem Kabinetts-Minister (seit 1897 Staatsminister), einem Kabinetts-Sekretär und einem Registrator nebst weiterem Büro- und Kanzleipersonal, später zeitweilig auch einem Kabinettsrat und Referenten aus der Regierung. Das "Staatshandbuch" im Fürstl. Lippischen Kalender auf das Jahr 1914 nennt im "Fürstlichen Staatsministerium", neben dem es ein Fürstl. Geh. Kabinett im Hofstaat gab, den Staatsminister, Exz., einen Ministerialsekretär und* Rechnungsrat, einen Ministerialregistrator (Sievert) und einen Pedell; vorhanden waren 1914 in der Kanzlei zwei Kanzleigehilfen und ein Aktuar (L 75 II - 1, 21). *[d.h. der Rechnungsrat war Ministerialsekretär]

Die Stellung des Ministeriums als "Oberste Verwaltungsbehörde" in Überordnung über die Regierung als "Obere Verwaltungsbehörde" blieb auch nach dem Umsturz von 1918 erhalten.

Quelle: https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=FINDBUCH-Fb_1e73d78b-bf8d-4cac-9eed-abff73e37f48

Verwaltungsgliederung

Literatur

Weblinks

Status der Seite

Quelle:

13.02.2025 angelegt

Fußnoten

  1. Kittel 1978, S. 200.
  2. Kittel 1978, S. 194.
  3. Kittel 1978, S. 197.
  4. Landesverordnungen 11, S. 105.